wcf.regNote.message




Date of registration: Aug 7th 2009
wcf.user.option.userOption50: Dennis
Location: nähe Freiburg (Baden Württemberg)
(2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre
Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde
unverzüglich anzuzeigen.
(2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre
Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde
unverzüglich anzuzeigen.
Was ist da jetzt wischi waschi ?
Steht doch da .... die durch ihre gifte Personen gefähren können ....... unverzüglich anzeigen !
Solange das noch so geht sollte man froh sein und die "Auflagen" auch beherzigen.
Gruss
Andreas

